Vertrag Original Fighting Gym
§ 1 Rechte des Vertragspartners
Der Vertrag berechtigt zur Teilnahme an allen Kursen der passenden Alters- oder Leistungsklasse im Original Fighting Gym.
§ 2 Unterrichtsgebühr
Nach Ablauf der Erstlaufzeit ist der Grundpreis von 139 € pro Monat zu zahlen. Es kann jedoch ein neuer Vertrag zu denselben Konditionen vereinbart werden. Wird dies vor Ablauf der Erstlaufzeit gemacht, verfällt die noch nicht angerechnete Restprämie. Bei einer außerordentlichen Kündigung (z.B. wegen Schwangerschaft) verfällt die noch nicht angerechnete Restprämie.
Kontoeinzug: Die Unterrichtsgebühr wird vom Konto des Vertragspartners zu jedem Ersten oder Fünfzehnten eines Monats abgebucht. Fallen durch Rückbuchungen Gebühren an, werden diese bei der nächsten Abbuchung ebenfalls mit eingezogen.
Barzahlungen sind nur im Voraus über die gesamte Vertragslaufzeit möglich. Wird der Vertrag zum Ende der Laufzeit nicht gekündigt, muss im Falle der Barzahlung die nächste Zahlung vor Ablauf des vorherigen Vertrages erfolgen.
Die Original Fighting OF GmbH ist berechtigt, die Unterrichtsgebühr im angemessenen Umfang den gestiegenen Kosten anzupassen. In diesem Fall kann der Teilnehmer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist mit Wirkung zu dem Monatsende schriftlich kündigen, der dem Wirksamwerden der Anhebung vorausgeht.
Bei Verzug von mehr als 2 monatlichen Zahlungen wird die Restsumme bis zum Ende der Laufzeit fällig.
§ 3 Aufnahmegebühr
Mit Unterzeichnung dieses Vertrages verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung einer einmaligen Aufnahmegebühr in Höhe von 35 €. Diese Gebühr wird zusammen mit der ersten Unterrichtsgebühr eingezogen. Die Aufnahmegebühr ist nicht erstattungsfähig und unabhängig von der Vertragslaufzeit zu zahlen.
§ 4 Vertragslaufzeit / Kündigung
Der Trainingsvertrag ist unbefristet und verlängert sich nach Ablauf der gewählten Erstlaufzeit monatlich, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Erstlaufzeit schriftlich gekündigt wird.
§ 5 Krankheit/Ausfallzeiten
Nicht vorhersehbare Ausfallzeiten und Unterbrechungen, beispielsweise durch Krankheit oder Verletzung, berufliche Verhinderung, Urlaub usw., entbinden nicht aus den vertraglichen Verpflichtungen. Bei Dauererkrankung kann durch Vorlage eines ärztlichen Attestes der Trainingsvertrag pausiert werden. In weiteren Ausnahmefällen kann der Trainingsvertrag im Einvernehmen mit dem Inhaber des Original Fighting ebenfalls pausiert werden. Bei Pausierung des Vertrages verlängert sich die Dauer der Mitgliedschaft um die Zeitspanne der Pausierung. Eine Pausierung kann maximal zwei Monate erfolgen.
§ 6 Haftung
Die Original Fighting OF GmbH bzw. deren Vertreter haften für sämtliche Ansprüche nur insoweit, als sie einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Ferner wird allen Teilnehmern empfohlen, eine Haftpflichtversicherung zur Erlangung von Versicherungsschutz für den Fall abzuschließen, dass bei der Sportausübung Dritten gegenüber ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird und hieraus Haftansprüche entstehen. Für Unfälle oder Diebstähle wird keine Haftung übernommen.
§ 7 Urlaub / Feiertage
Fällt der Unterricht auf einen gesetzlichen Feiertag, so entfällt diese Unterrichtseinheit ersatzlos. Die Original Fighting OF GmbH ist berechtigt, über die schulischen Weihnachtsferien sowie bis zu drei weitere Wochen im Jahr zu schließen, ohne dass die Beitragszahlungen vermindert werden können.
§ 8 Anschriften- und Kontoänderung
Änderungen bei Adresse, Konto- und Bankverbindungen sind der Original Fighting OF GmbH unverzüglich mitzuteilen.
§ 9 Änderungen, Ergänzungen und unwirksame Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt, und dem Vertragszweck am besten entspricht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 10 Gerichtsort ist Nürnberg
§ 11 Hausordnung
Für die Teilnahme am Unterricht gilt die ausgehängte Hausordnung. Bei schweren Verstößen kann der Vertragspartner vom Unterricht ausgeschlossen werden und Hausverbot erteilt werden. Die Monatsbeiträge werden in diesem Fall bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter eingezogen.
§ 12 Rufschädigendes Verhalten, Gewaltstraftaten und extremistische Organisationen
Wird bekannt, dass sich der Vertragspartner nach Abschluss des Vertrages für die Kampfsportschule rufschädigend verhält, er eine Gewaltstraftat begeht oder Mitglied einer gewalttätigen kriminellen oder extremistischen Organisation ist, so wird er vom Unterricht ausgeschlossen und erhält Hausverbot. Die Monatsbeiträge werden in diesem Fall bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter eingezogen.
§ 13 Verlegung der Trainingsräume / Höhere Gewalt
Die Verlegung der Trainingsräume innerhalb des Stadtgebiets berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung. Der Vertrag bleibt auch gegenüber einem Rechtsnachfolger der Original Fighting OF GmbH bindend. Wird es der Original Fighting OF GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, unmöglich, Leistungen zu erbringen, ist der Monatsbeitrag weiter zu zahlen. Dies gilt insbesondere im Fall einer angeordneten Schließung wegen Pandemie. Das Mitglied hat dann das Recht, nach Ende der Vertragslaufzeit für die Dauer der Ausfallzeit weiter zu trainieren.
§ 14 Einverständniserklärung zur Abtretung der Bildrechte
Hiermit erteile ich der Original Fighting OF GmbH die Einwilligung, die im Training, auf Seminaren, Feiern und sonstigen Veranstaltungen angefertigten Fotos und Filmaufnahmen zeitlich, räumlich, sachlich und inhaltlich unbeschränkt veröffentlichen und bearbeiten zu dürfen. Ich bin über den Inhalt §22 des Gesetzes für Urheberrecht an Werken der Bildenden Künste und der Fotografie (KunstUrhG) ausdrücklich belehrt worden (siehe unten *).
Hiermit trete ich die Rechte an meinen Bildern an die Original Fighting OF GmbH ab. Die Original Fighting OF GmbH nimmt diese Abtretung an und sichert insoweit den notwendigen Datenschutz.
- Der Inhalt des §22 KunstUrhG lautet wie folgt:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden lässt, eine Entlohnung erhält. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner, noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.